Subventionsverzinsung

Subventionsverzinsung

Alterszentren und Pflegeheime, die in den vergangenen 25 (APH) resp. 10 Jahren (Pflegewohnungen) kantonale Investitionsbeiträge erhalten haben, müssen jährlich eine Subventionsverzinsung für ausserkantonale Bewohnerinnen und Bewohner vornehmen. 

Die Pauschale für die Verzinsung der Investitionsbeiträge beträgt für die Jahre 2022 und 2023 CHF 18.00 pro Tag. 

Folgende Schritte müssen die Alterszentren und Pflegeheime bis am 18.1.2023 unternehmen: 

Bei Fragen stehen Ihnen Barbara Hoch, Tel. 061 552 58 93, barbara.hochbl.ch und Egon Müller, Tel. 061 552 96 55, egon.muellerbl.ch gerne zur Verfügung. 

Zudem werden die Alterszentren und Pflegeheime, die nicht von der Rückerstattungspflicht betroffen sind, gebeten, dies zu bestätigen. Als administrative Erleichterung wurde das Formular Vollständigkeits- und Richtigkeitserklärung ergänzt.

Dazu bitte folgendes erledigen:

  • Fragen auf der Vollständigkeits- und Richtigkeitserklärung 2022 unter «Rückerstattungspflicht für Investitionsbeiträge gemäss $ 22 GeBPA» beantworten.
  • Vollständigkeits- und Richtigkeitserklärung2022 datieren und unterschreiben.
  • Beides bis am 18.1.23 an alter-blhin.ch einreichen. 
     
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