Qualität in Baselbieter Alterszentren und Pflegeheimen
Qualitätsstandards
Die Qualitätsstandards der Nordwestschweizer Alters- und Pflegeheime sind im Qualitätsmanagmentinstrument «qualivista» festgelegt.
Die Inhaber der Rechte an «qualivista» haben sich in einem Verein zusammengeschlossen, in dem CURAVIVA Baselland Mitglied ist.
Qualitätsaudits
Im Kanton Basel-Landschaft sind die Gemeinden gemeinsam für die Aufsicht und Kontrolle der Qualitätsstandards verantwortlich. Der Verband der Baselbieter Gemeinden (VBLG) hat eine Qualitätskommission eingesetzt, die zuhanden des Regierungsrates die Qualitätssicherung nach Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG) §11 vorschlagen wird, um diesen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.
Der Regierungsrat hat am 10.11.2020 auf Antrag der Qualitätskommission festgelegt:
- Das Qualitätsverfahren erfolgt gemäss Konzept «Qualitätssicherung für Leistungserbringer der stationären Langzeitpflege».
- Als Grundanforderungen an die Qualität werden die Kriterien des Qualitätssicherungsinstruments «qualivista stationär» definiert.
- Als Qualitätskontrollstelle für die Leistungserbringer wird die Firma SQS, Schweizerische Vereinigung für Qualitätsmanagement-Systeme, Zollikofen, bestimmt.
Vierter Prüfungszyklus:
- Die erste Selbstbewertung ist ab 2. Semester 2021 bis Ende 1. Semester 2023 einzureichen.
- Die Audits finden ab 1. Januar 2024 bis und mit 30. September 2025 statt.
- Die zweite Selbstbewertung ist nicht vor 180 Tage vor dem Audit einzureichen. Die Auditfirma muss diese rechtzeitig einfordern.
- 2021-04-22 Beginn 4. Zyklus: Schreiben an Gemeinden und APH
- 024 RRB Qualitätsverfahren-Stationär
- 000 Konzept Qualitätssicherung APH 25.3.20
2020-03-01 Fachzeitschrift CURAVIVA Schweiz Qualität | 35298 KB |