18.08.2021
Verfahren Kantonsgericht BL betreffend MiGeL
Das Verfahren am Kantonsgericht Baselland betreffend der Forderung von Krankenversicherern zu Rückzahlungen von MiGeL-Vergütungen bleibt weiterhin sistiert.
Das Gerichtsverfahren in Zug, bei dem 17 Krankenversicherer Klage gegen Alterszentren und Pflegeheime eingereicht haben, um die bezahlten Kosten für Produkte der MiGeL zurückzufordern, ist nach wie vor pendent. Solange das Verfahren in Zug nicht abgeschlossen ist, bleibt jenes in Baselland sistiert. Die juristischen Auseinandersetzungen können noch Jahre dauern.
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20210813_Verfügung des Kantongericht BL_MiGeL | 60 KB |