14.12.2022
Subventionsverzinsung 2022
Das Amt für Gesundheit ist beauftragt, die Rückerstattung für Investitionsbeiträge einzufordern respektive die Alterszentren und Pflegeheime müssen schriftlich bestätigen, dass sie von der Rückerstattungspflicht nicht betroffen sind.
Deshalb wird jährlich im 4. Quartal eine schriftliche Stellungnahme aller APH eingeholt, welche vom Kanton Basel-Landschaft in den letzten 25 Jahren lnvestitionsbeiträge gemäss dem $ 22 GeBPA erhalten haben. Darin müssen die APH bestätigen, dass sie von der Rückerstattungspflicht nicht betroffen sind.
Auf unserer Extranet-Seite Subventionsverzinsung sind alle notwendigen Unterlagen zum Download und zur Beantwortung von Fragen bereitgestellt. Sollten trotzdem noch Fragen auftauchen, stehen Egon Müller, Tel. 061 552 96 55, egon.mueller@bl.ch und Barbara Hoch, Tel. 061 552 58 93, barbara.hoch@bl.ch, zur Verfügung.
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