20.12.2018
Stand Verfahren MiGeL Rückforderungen
CURAVIVA Baselland nimmt Stellung zur Klage von 14 Krankenversicherern auf Rückzahlung von MiGeL-Vergütungen.
Fristgerecht per 30.11.2018 hat Simon Rosenthaler für CURAVIVA Baselland die Stellungnahme zu den Anträgen der 14 Krankenversicherern zu Rückforderungen an 25 Baselbieter Alterszentren und Pflegeheime beim Kantonsgericht eingereicht. 23 der betroffenen Institutionen haben im Vorfeld eine Vollmacht unterzeichnet, mit der sie CURAVIVA Baselland zur Wahrung ihrer Interessen in diesem Verfahren beauftragen. Die beiden übrigen Betriebe wurden vom Kantonsgericht ebenfalls zu einer Stellungnahme aufgefordert.
CURAVIVA Baselland beantragt beim Kantonsgericht die Rückweisung der Klage, und eventualiter, falls das Kantonsgericht sich für zuständig hält, stimmen wir der Sistierung des Verfahrens zu. Weiter fordert CURAVIVA Baselland, dass im Falle einer späteren Weiterführung des Verfahrens die für die Restfinanzierung der Gemeinden zuständigen Gemeinden beigeladen werden. Sollte die Klage wider Erwarten gutgeheissen werden, sind die zuständigen Gemeinden direkt betroffen. Zurück