06.12.2018
MiGeL - schnelle Lösung nötig, aber nicht in Sicht
CURAVIVA Schweiz und die GDK sind sich einig: Die Kosten für MiGeL-Produkte müssten von der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) getragen werden. Weil die dafür nötige Anpassung der gesetzlichen Grundlagen nicht kurzfristig erfolgen können, sollen die Restfinanzierer (Kanton oder Gemeinden) die Kosten im Sinne einer Übergangslösung übernehmen.
Im Kanton Basel-Landschaft konnte diese Übergangsregelung für die stationäre Langzeitpflege weitgehend bereits erreicht werden. So sind die Kosten für einen Teil der MiGeL-Produkte seit Januar 2018 in die Pflegenormkosten einbezogen. Der Kanton plant darüberhinaus eine pauschale Entschädigung für Stoma- und Beatmungspatienten. Diese soll per 1.1.2019 eingeführt werden. Zurzeit ist die Vorlage dazu noch in der Anhörung.
CURAVIVA Baselland begrüsst, dass der Kanton Basel-Landschaft für die Alterszentren und Pflegeheime in dieser Frage rasche und pragmatische Lösungen gefunden hat. Lösungen für die öffentliche und private Spitex sind ebenfalls in Arbeit.
Wir sind uns einig mit den Restfinanzierern: Möglichst rasch müssen diese Kosten wieder von der OKP übernommen werden.
Für weitere Informationen finden Sie unten den Briefwechsel zwischen CURAVIVA Schweiz und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren.
2018-10-24 CVCH an GDK Pflegematerial – Schnelle Lösung ist unerlässlich | 403 KB |
2018-12-04 GDK an CVCH Pflegematerial – Schnelle Lösung ist unerlässlich | 148 KB |