02.06.2020
MiGeL: Einheitliche Vergütung des Pflegematerials
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 seinen Gesetzesentwurf vorgestellt, damit das Pflegematerial künftig schweizweit einheitlich vergütet wird.
Die Krankenversicherer sollen die Finanzierung des Pflegematerials unabhängig davon übernehmen, ob die Anwendung durch eine Pflegefachperson erfolgt oder nicht.
Die aktuelle Vergütung des Pflegematerials ist administrativ aufwendig, denn sie unterscheidet zwischen Selbstanwendung und Anwendung durch Pflegefachpersonen in einer Pflegeinstitution. Im ersten Fall werden die Pflegematerialien separat von den Krankenkassen vergütet, im zweiten Fall gelten diese Produkte als Teil der Pflege und werden gemeinsam von Kantonen, Krankenkassen und Bewohnenden finanziert. Dieses Vergütungsregime verursacht einen hohen administrativen Aufwand und führt zu Versorgungslücken. Deshalb hatten die Verbände senesuisse und CURAVIVA Schweiz seit einiger Zeit auf eine einheitliche Vergütung hingewirkt und in einer gemeinsamen Stellungnahme den entsprechenden Gesetzesvorentwurf des Bundesrates bereits Ende 2019 begrüsst.
CURAVIVA Schweiz unterstützt den Gesetzesentwurf des Bundesrates, wird aber darauf achten, dass das Umsetzungsrecht die vom Bundesrat angekündigten Absichten tatsächlich berücksichtigt.
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