24.11.2020
Erhöhung EO-Abzug per 01.01.2021
Der Abzug für die Erwerbsausfall-Entschädigung EO wird per 01.01.2021 aufgrund der Einführung des Vaterschaftsurlaubs angehoben.
In der Abstimmung vom 27.09.2020 hat das Schweizer Stimmvolk die Einführung des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs gutgeheissen. Zu seiner Finanzierung wird der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0,45 auf 0,5% erhöht.
Die Lohnbeiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen getragen. Weitere Informationen: Merkblatt AHV/IV
Bitte die Änderungen im Lohnsystem vornehmen.

Zurück