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05.09.2018

EL: Meldung an SVA Basel-Landschaft bei mehr als 10 Tagen Spitalaufenthalt

Die SVA Basel-Landschaft hat seit dem 1.9.2018 die Praxis bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) für Heimbewohnende mit Spital- und Ferienaufenthalt geändert. 

Seit dem 1.9.2018 müssen die Alterszentren und Pflegeheime der SVA BL Spital- oder Ferienaufenthalte von EL-beziehenden Heimbewohnerinnen und -bewohner melden, wenn der Spital- oder Ferienaufenthalt länger als 10 Tage am Stück dauert. Wie die APH die Rechnungen bei einem Spital- oder Ferienaufenthalt vornehmen sollen, schreibt die SVA BL nicht vor. 

Ab dem 11. Tag wird die reduzierte Tagestaxe in der EL-Berechnung angerechnet und der Anspruch neu verfügt. Die Berechnung erfolgt rückwirkend ab dem ersten Tag des Spital- oder Ferienaufenthalts (unter der Berücksichtigung der von den APH vorgesehenen Wartefrist.)

Folgender Ablauf ist einzuhalten: 

  • Ab 1.9.18 Meldung von Spital- und Ferienaufenthalten, welche länger als 10 Tage am Stück dauern an die SVA BL (mittels Kopie der Heimrechnung mit Spital- und Ferienaufenthalt).
  • Die Meldung per E-Mail mit dem Titel «Spital- oder Ferienaufenthalt» an folgende Adresse: eladminsva-bl.ch

Fragen zu dieser Praxisänderung werden via die E-Mail-Adresse el-spitalaufenthaltsva-bl.ch beantwortet. 

Die detaillierten Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben der SVA BL

 

 

 

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