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11.12.2018

Ausbildungspflicht für Spitex und Heime im Kanton Zürich

Die Zürcher Regierung führt ab dem 1. Januar 2019 die Aus- und Weiterbildungsverpflichtung für die rund 530 Heime und Spitex-Institutionen ein.

In den Zürcher Alterszentren, Pflegeheimen und Spitex-Organisationen sollen mehr Pflegefachkräfte ausgebildet werden. Bis ins Jahr 2023 soll die Zahl der Fachkräfte, die in den Altersinstitutionen ihre Ausbildung absolvieren, auf 2600 steigen. Im 2016 bildeten die Zürcher Spitex-Organisationen und Heime 1675 Pflegefachkräfte aus. 

Die Zahl der Ausbildungsplätze wird anhand des kantonalen Nachwuchsbedarf errechnet. Daraus ergibt sich ein Ausbildungssoll, das für jede Institution pro Beruf und Jahr bestimmt wird. Die erste Berechnung der Soll-Werte erfolgte aufgrund der Stellenerhebungen und der verrechneten Pflegestunden des Jahres 2016 und gilt für die Jahre 2019 bis 2021. Je nach Beruf und Jahr müssen Heime und Spitex einen bestimmten Prozentsatz des Soll-Wertes erreichen. Wer den Grenzwert nicht erreicht, entrichtet eine Ersatzabgabe, wer ihn übertrifft, erhält eine Gutschrift. Die Institutionen können Ausbildungsleistungen von einer anderen Institution beziehen oder an eine andere abgeben.

Branche trägt Neuerung mit

Die Verankerung der Ausbildungspflicht in der Langzeitpflege werde von den Gemeinden und den Branchenverbänden mitgetragen, schreibt die Zürcher Regierung. In der Vernehmlassung, die die Gesundheitsdirektion durchgeführt hat, haben sie sich positiv dazu geäussert und die Massnahme als für die Nachwuchssicherung erforderlich bezeichnet.

Schreiben der Zürcher Gesundheitsdirektion an die Heime und Spitex-Organisationen

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