Betriebsbewilligung
Das kantonale Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG) verlangt, dass alle Leistungserbringer mit einem stationären Angebot in der Langzeitpflege und alle Leistungserbringer mit einem ambulanten Angebot (Spitex) eine kantonale Betriebsbewilligung vorweisen.
Die Anforderungen an die Betriebsbewilligung sind in der Altersbetreuungs- und Pflegeverordnung (APV) festgelegt.
Das Formular «Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung für eine stationären Einrichtung der Krankenpflege (Pflegeheim) oder einer Pflegewohnung» ist auf der Webseite des Kantons BL aufgeschaltet.
Mutationen, welche die Betriebsbewilligung tangieren, insbesondere die Personalien der Geschäftsleitenden, der Pflegefachverantwortlichen und der stellvertretenden Pflegefachverantwortlichen sind unmittelbar bei Bekanntwerden meldepflichtig. Dazu benutzen Sie bitte ebenfalls das Gesuchsformular und füllen Sie die Ziffer I sowie alle die Mutation betreffenden Ziffern aus. Bei Mutationen müssen nur Unterlagen für die jeweilig zur Mutation stehende Position eingereicht werden.
Ab Mitte 2023 laufen die Bewilligungen ab und müssen erneuert werden. Die Informationen zur Eingabe des Erneuerungsgesuchs befinden sich unten in den PDFs.
Erneuerung_Bewilligungen_APH | 95 KB |
Gesuchsformular_Stationäre_Einrichtung_der_Pflege | 160 KB |