EL: Abwicklung Zusatzbeiträge ab 1.1.2018

Abwicklung Zusatzbeiträge ab 1.1.2018

Hier finden Sie alle Unterlagen zur Abwicklung der Zusatzbeiträge der Gemeinden zu den Ergänzungsleistungen ab dem 1. Januar 2018. 

Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Zusatzbeiträge direkt an das Heim ausbezahlt werden können. Das Heim sollte darauf pochen, dass die Gelder direkt dem Heim und nicht den Bewohnern ausbezahlt werden (Debitoren- und Liquiditätsrisiken).

Der einfachste Weg ist die analoge Verrechnung der Zusatzbeiträge wie bei den Pflegenormkosten (Heim schreibt BW gut, belastet die Gemeinde via gesammelte Monatsrechnung). Genau deswegen braucht das Heim die Unterlagen der SVA/der Beistände. Falls das Heim das nicht macht, zahlt die Gemeinde direkt (an das Heim
oder an den BW, siehe auch Reglement).

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