Leitungsfunktionen: Meldung Wechsel

Meldung von personellen Wechseln in Leitungsfunktionen

 Mutationen in den die Betriebsbewilligung betreffenden Funktionen sind an den kantonsärztlichen Dienst zu melden. 

Gerne erinnern wir daran, dass Meldungen zu Mutationen in den die Betriebsbewilligungen betreffenden Funktionen

  • Geschäftsleitung
  • Pflegefachverantwortliche Person
  • Stellvertretende pflegefachverantwortliche Person

gemäss § 8 Altersbetreuungs- und Pflegeverordnung unverzüglich und unaufgefordert schriftlich unter Beilage der erforderlichen Unterlagen zu melden sind.

Insbesondere muss die Meldung rechtzeitig, frühestens 6 und spätestens 3 Monate, vor der Arbeitsaufnahme in der Funktion und unter Einhaltung der auf den Gesuchsformularen angegebenen Fristen erfolgen. Wir empfehlen, dies sofort nach Vertragsabschluss in die Wege zu leiten.

Um eine Mutation zu melden, füllen Sie bitte die Ziffer 1 des Gesuchsformulars für die Betriebsbewilligung mit dem Namen der Einrichtung sowie die jeweils zutreffenden Teile des Gesuchsformulars aus und senden dies per Post an: 

Amt für Gesundheit
Kantonsärztlicher Dienst
Bahnhofstrasse 5
4410 Liestal

Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der Unterlagen.

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